Bei der Sozialleistung nach dem 4. Kapitel SGB XII handelt es sich um eine bedürftigkeitsabhängige Leistung, die älteren Menschen ab Vollendung des 65. Lebensjahres zur Sicherung ihres Lebensunterhalts (Grundsicherung im Alter) dienen soll. Praktisch steht diese Leistung auch Personen zu, die zwar die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, aber dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Insofern gibt es auch im Bereich der Grundsicherung nach SGB XII potentiell jüngere Leistungsbezieher. Ein Auslöser für Armut im Alter ist häufig das Entstehen eines Pflegebedarfs. Gerade bei stationärer Pflege können auch Menschen Sozialhilfeleistungen in Form der Hilfe zur Pflege in Anspruch nehmen, die verhältnismäßig hohe Rentenbeträge beziehen und gegebenenfalls ein gewisses Vermögen erarbeitet hatten, welches jedoch nach einiger Zeit im Pflegeheim aufgebraucht sein kann.

ENTWICKLUNG

Im Enzkreis ist der Anteil der Leistungsbeziehenden für Grundsicherung im Alter verhältnismäßig stabil und liegt im Zeitverlauf unter dem Landesdurchschnitt bei etwa 1 %.

Disaggregationsdimensionen

Wählen Sie aus den nachstehenden Dropdown-Listen Kategorien aus, um verschiedene Aufschlüsselungen der Daten anzuzeigen.

Daten im CSV-Format speichern

Quell-CSV für Disaggregationen herunterladen

Keine Headline-Daten verfügbar

Im Folgenden werden die Metadaten zu den lokal verfügbaren Zeitreihen für Enzkreis zum jeweiligen Indikator bereitgestellt.