Die im Jahr 2016 in Kraft getretene Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile (Ladesäulenverordnung) leistet einen wesentlichen Beitrag zum Ausbau der öffentlichen Ladesäuleninfrastruktur. Außerdem werden alle Betreiber dazu verpflichtet, ihre öffentlich zugänglichen Normal- und Schnellladepunkte der Bundesnetzagentur schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Der Zugang zu Ladensäulen wird erheblich vereinfacht, wodurch motorisierter Individualverkehr (MIV) – vor allem in Regionen mit mangelnden Mobilitätsalternativen – in der Regel klimafreundlicher wird.

ENTWICKLUNG

Die Anzahl der Ladepunkte ist im Enzkreis in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Gab es im Jahr 2017 lediglich sechs öffentlich zugängliche Ladepunkte (davon vier Schnelladepunkte), wurde die Anzahl im Jahr 2022 bereits auf 153 öffentlich zugängliche Ladepunkte (davon 24 Schnelladepunkte) ausgebaut.

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